Tanja | April 27, 2009 | Allgemeines, MVV-München, S-Bahn München Verspätung - das leidige S-Bahn-Thema
Am Freitag, den 24. April 2009, stellte der Bundestag neue Weichen für das Fahrgastrecht: Demnach würden Bahnkunden bei Verspätungen ab 60 Minuten künftig ein Viertel des Fahrpreises erstattet bekommen, bei einer Verspätung ab 120 Minuten eine Erstattung in Höhe von 50 Prozent. Ab einer 60-minütigen Verspätung zur Nachtzeit oder bei Ausfall des letzten Zuges kann der Fahrgast darüber hinaus andere Verkehrsmittel - wie beispielsweise ein Taxi - benutzen. Er erhält in dem Fall notwendige Fahrtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro zurück. Geht es nach dem Willen der Regierung, wird das Gesetz noch vor der „Sommerreisesaison“ in Kraft treten.
Mit den beschlossenen Regelungen solle, so der CDU-Politiker Dr. Günter Krings, der Druck auf die Bahnunternehmen erhöht werden, damit diese ihre Anstrengungen vergrößern, um Zugverspätungen zu vermeiden.
Des Weiteren solle die Bahn zur besseren Information der Fahrgäste über Zugverbindungen, Verspätungen und Fahrgastrechte verpflichtet werden.
Die Opposition kritisierte den Beschluss als nicht weitgehend genug.
Wir stellen uns die Frage, ob das neue Fahrgastrecht ebenso den öffentlichen Nahverkehr mit einbezieht? Denn die wöchentlichen Verspätungen am Arbeitsplatz und die damit verbundenen Überstunden - dank einer verspäteten S-Bahn -, das ist der berufliche Alltag, und insbesondere hier sollte dementsprechender Druck auf die Deutsche Bahn entstehen!
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